Algemene zakelijke voorwaarden

Mietbedingungen für Sportgeräte und Zubehör
Skiverleih Wahle, Remmeswiese 15, 59955 Winterberg

Die Vermietung von Sportgeräten und Zubehör unterliegt folgenden Bedingungen:

Persönliche Daten 


Der/Die Mieter/in ist damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, usw. aus dessen Personalausweis notiert und die erhobenen Daten zur eigenen Verwendung speichert. 

 

Zahlung 

Der Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer ist im Voraus, bei Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen. Der Mietpreis berechnet sich grundsätzlich nach Tagen, wobei angebrochen oder volle Tage voll berechnet werden. Ausgenommen hiervon sind gesondert ausgewiesene Angebote. Bei schlechter Witterung besteht kein Rückerstattungsanspruch der im voraus bezahlten Leihgebühr.

Reservierung

Reservierungen sind für den/die Mieter/in verbindlich. Falls der/die Mieter/in aus persönlichen Gründen von der Reservierung Abstand nehmen möchte und dies nicht rechtzeitig, d.h. mindestens drei Tage vor dem Abholtermin anzeigt, ist er/sie zur Zahlung von 50% des Mietpreises verpflichtet.

Rückgabe/Verzugsschaden

Die Rückgabe der gemieteten Sportgeräte einschließlich Zubehör hat spätestens am letzten Miettag, innerhalb der Öffnungszeiten oder nach einem schriftlich vereinbarten Rückgabetermin zu erfolgen. Die Schuhe müssen desinfiziert und getrocknet, Ski und Stöcke überprüft und hergerichtet werden. Deshalb muss der Rückgabetag voll berechnet werden. Bei verspäteter Rückgabe ist der/die Mieter/in für jeden weiteren Tag zur Fortzahlung des Mietzinses laut Preisliste verpflichtet. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache, hat der/die Mieter/in keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Mietpreises.

Pflichten der Mieterin/des Mieters

Das Leihgerät muss auf sichtbare Mängel überprüft werden. Bei Mängeln besteht Umtauschpflicht! Nachträgliche Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Die Mieterin/Der Mieter verpflichtet sich, die Sportgeräte einschließlich Zubehör nur selbst zu nutzen bzw. Nur an die nach dem Mietvertrag berechtigten Personen weiterzugeben. Die Nutzung der Sportgeräte ist nur für private Zwecke gestattet. Der/Die Mieter/in verpflichtet sich weiter die gemieteten Sportgeräte und das Zubehör pfleglich zu behandeln und sie jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Bei Diebstahl verpflichtet er/sie sich, unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten und den Vermieter hiervon unter Vorlage der polizeilichen Anzeigeaufnahme umgehend zu unterrichten.

Haftung der Mieterin/des Mieters Der Entleiher verpflichtet sich, die Leihgegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Schäden sind dem Verleiher unverzüglich anzuzeigen. Die Mieterin/der Mieter haftet dem Vermieter für den Verlust der Mietgegenstände sowie für Schäden an diesen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. In diesen Fällen kann der Vermieter pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50% des Neuverkaufspreises des Mietgegenstandes verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigen Schadens des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Ebenso bleiben der Mieterin/dem Mieter nachgelassen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.


Haftung des Vermieters 

Der Vermieter hat die Mieterin/den Mieter auf die ordnungsgemäße Handhabung der Mietgegenstände und die Notwendigkeit personenbezogener Einstellungen des Sportgerätes hingewiesen. Bei Verletzung der hieraus resultierenden Pflichten durch die Mieterin/den Mieter übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet darüber hinaus nicht für selbstverschuldete Unfälle der Mieterin/des Mieters im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgegenstände. Eine sonstige Haftung des Vermieters für Personen- und Sachschäden der Mieterin/des Mieters bzw. Dritter bei Nutzung der Mietgegenstände ist mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Alle Skisicherheitsbindungen werden regelmäßig überprüft und nach Skala (leichte Auslösegewichte) eingestellt. Eine Garantie- Auslöse kann nicht gegeben werden.

Allgemeines

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam bzw. Haben nur Gültigkeit, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind. Auch wenn einzelne Punkte dieser allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt der geschlossene Mietvertrag im Übrigen verbindlich.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag ist der Ort des Vermieters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Medebach.

Thank you Schriftzeichen - Skiverleih Wahle in Winterberg

Wir haben die Wintersaison beendet !

Wir bedanken uns bei all unseren Gästen für den Besuch in diesem Winter.

Wir wünschen euch eine gute Sommerzeit und hoffen auf ein gesundes Wiedersehen im kommenden Winter.
Euer Team vom Skiverleih Wahle.